Oblig. Sachkunde - Nachweis

Am 1. September 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft getreten, wonach jeder Hundehalter einen obligatorischen Kurs bei einer anerkannten Trainerin mit dem Hund zu absolvieren haben.
Ziel dieses Obligatorium ist es, den Hundehaltenden die richtige Haltung und den richtigen Umgang mit dem Hund zu lehren.
Wer also künftig einen Hund erwirbt - egal welche Rasse oder Grösse - egal ob vom Züchter, aus dem Tierheim oder von privat - ist von Gesetzes wegen verpflichtet, den Sachkundenachweis Hund zu erwerben.
Theorie - Kurs:
Nach der Übergangsfrist müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, vorher einen Theoriekurs besuchen. Dieser umfasst 4h (1 Kursabend) und beinhaltet folgende Themen:
- Gesundheit
- Rassenkunde
- Lerntheorie
- Verhaltensforschung
- Ausdrucksverhalten
- Hund und Recht
Wenn Sie also vorhaben, sich in absehbarer Zeit einen Hund anzuschaffen, besuchen Sie am Besten gleich den Theoriekurs, damit Sie nicht in Zeitnot kommen, wenn es dann soweit ist.
Training mit dem Hund
Wenn Sie dann den Hund erhalten, müssen Sie im ersten Jahr ein Training absolvieren. Das praktische Training umfasst 4 Lektionen mit den Themen:
- Einführung eines Lobwortes
- Leinenführigkeit
- Sitz
- Platz
- Rückruf - und Abbruchsignal
Edith Jenni, vom Bvet annerkannte Hundetrainerin zeigt Ihnen wie Sie diese Übungen aufbauen, wobei zu beachten ist, dass es unmöglich ist, dass der Hund in dieser kurzen Zeit bereits als gut erzogen bezeichnet werden kann. Dazu ist weiteres Training notwendig.
Weder beim Theoriekurs noch beim praktischen Training muss eine Prüfung absolviert werden.
Die aktuellen Kursdaten finden Sie unter >Agenda
